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Eigene Publikationen

Hier finden Sie eigene Publikationen von Frau Rechtsanwältin Leising.

Der neue § 1a KSchG: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

Am 15.12.2003 hat der Vermittlungsausschuss die Arbeitsmarktreform beschlossen, die einen wesentlichen Teil der Agenda 2010 umsetzt und weitreichende Änderungen des KSchG, des ArbeitszeitG und des SGB III vorsieht. Von Übergangsregelungen abgesehen, sind die Änderungen am 1.1.2004 in Kraft getreten. Dazu gehört unter anderem die Einfügung eines neuen § 1a KSchG. Diese neue Regelung sieht - unter bestimmten Voraussetzungen - einen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers bei betriebsbedingter Kündigung vor. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit Anlass und Folgen der zu erwartenden neuen Regelung und soll untersuchen, ob und inwieweit die neue Vorschrift geeignet ist die gewünschte

 

Arbeitsrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Rechtliche Vorgaben bei der Arbeit auf Abruf

Unter "Arbeit auf Abruf" versteht man ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeit entsprechend dem Arbeitsanfall zu leisten hat. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Teilzeitarbeit. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, diese entweder einseitig zu bestimmen oder mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren. Der Arbeitnehmer ist dementsprechend verpflichtet, innerhalb des mit dem Arbeitgeber vereinbarten Zeitrahmens zur Arbeitsleistung zur Verfügung zu stehen.

 

Arbeitsrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Fallstricke der Weiterbeschäftigung gekündigter Arbeitnehmer

Macht der gekündigte Arbeitnehmer einen ihm zustehenden Weiterbeschäftigungsanspruch geltend, ist der Arbeitgeber i.d.R. verpflichtet, ihn für den Zeitraum zwischen dem Ablauf der Kündigungsfrist bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsrechtsstreits weiter zu beschäftigen. Es kann sich für den Arbeitgeber u.U. aber auch ohne rechtliche Verpflichtung empfehlen, dem Arbeitnehmer freiwillig die Weiterbeschäftigung anzubieten. Bei der (freiwilligen) Weiterbeschäftigung sind zahlreiche Punkte zu beachten.

 

Arbeitsrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Englische Limited und deutsche GmbH im Vergleich

Mit seiner neueren Rechtsprechung hat der EuGH die Möglichkeit eröffnet, den Verwaltungssitz einer in einem EU-Land gegründeten Gesellschaft in jedes beliebige andere EU-Land zu verlegen und damit ausschließlich bzw. auch im Aufnahmestaat geschäftlich tätig zu werden (vgl. Sparfeld, Intern ationales Gesellschaftsrecht im Lichte der EuGH-Rechtsprechung, sj 0408 0024). Seither gründen deutsche Unternehmer vermehrt englische "Limiteds" (private company limi ted by shares), um über diese Gesellschaften in Deutschland geschäftlich tätig zu werden. Nachfolgend werden Vor- und Nachteile von englischer Limited im Vergleich zur deutschen GmbH erörtert.

 

Gesellschaftsrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Mehrfachfirmierung bei interprofessionellen Gesellschaften mbH

Sowohl Steuerberatern als auch Wirtschaftsprüfern u nd Rechtsanwälten steht die Möglichkeit der Berufsausübung und der beruflichen Zusammenarbeit in einer GmbH offen. Die GmbH kann dann als Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Rechtsanwaltsgesellschaft firmieren oder eine Mehrfachfirmierungen führen. Nachfolgend soll die Berufsrechtsproblematik in den bei Mehrfachfirmierung entstehenden Mischformen dieser Zusammenschlüsse dargestellt werden.

 

Gesellschaftsrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Freistellung ordentlich gekündigter Arbeitnehmer

Spricht der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aus, stellt sich für ihn oft die Frage, ob es möglich und ratsam ist, den gekündigten Mitarbeiter während des Laufs der Kündigungsfrist freizustellen. Nachfolgend wird erörtert, in welchen Fällen eine Freistellung zulässig ist und welche Gesichtspunkte grundlegend beachtet werden sollten.

 

Arbeitsrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland

Aufgrund der internationalen Verflechtungen der Wir tschaft gewinnt der grenzüberschreitende Einsatz von Arbeitnehmern stän dig an Bedeutung. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte, die bei einer Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland zu beachten sind.

Arbeitsrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Sozialplanabfindung bei Teilzeitbeschäftigung

Sozialpläne können bestimmen, dass sich die Abfindungshöhe nach der zuletzt bezogenen Monatsvergütung richtet. Sozialpläne können regeln, dass in Fällen, in denen sich die individuelle Arbeitszeit in der näheren Vergangenheit wesentlich geändert hat, nicht das letzte Entgelt, sondern eine die gesamte Betriebszugehörigkeit einbeziehende Durchschnittsberechnung maßgeblich ist.

 

Arbeitsrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Karenzentschädigung eines gekündigten Geschäftsführers keine Masseschuld bei Nichtausübung des Wahlrechts

Kündigt der Insolvenzverwalter den Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers der Schuldnerin (GmbH), ohne dass beiderseits weitere Erklärungen abgegeben wurden, so ist der Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot keine Masseschuld. BGH, Beschluss v. vom 08.10.2009 - IX ZR 61/06

 

Gesellschaftsrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Der Buchauszug als Druckmittel des Handelsvertreters

Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Die als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnete Neuregelung geht zurück auf die EU- Richtlinien zur Gleichbehandlung und zum Schutz vor Diskriminierungen. Nachfolgend sollen die wesentlichen arbeitsrechtlichen Auswirkungen des AGG auf die betriebliche Praxis aufgezeigt werden.

 

Handelsvertreterrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Antidiskriminierungsgesetz - Nachbesserung und Ausblick

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18.08.2006 in Kraft. Im Arbeitsrecht gilt es ohne Übergangsfristen. Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes wurden bereits in steuer-journal 18/2006 ( S. 41, sj 0618 0023) behandelt. Der Bundestag hat aber am 19.10.2006 eine Änderung des Gesetzes beschlossen. Die Nachbesserungen sind im "Zweiten Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze" (BGBl. I 2006 S. 2742) enthalten. Die arbeitsrechtlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert. Zudem wird vor dem Hintergrund des AGG eine wichtige neue Entscheidung des EuGH zur Entgeltdifferenzierung nach Dienstalter dargestellt.

 

Arbeitsrecht
31.08.2014
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Leistungsklage aus Sozialplan bei Masseunzulänglichkeit

Eine Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter auf Zahlung der Abfindung aus einem nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit vereinbarten Sozialplan ist unzulässig. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO steht dem nicht entgegen. Diese Vorschrift hat für Sozialplanansprüche keine Bedeutung.

Arbeitsrecht
15.04.2010
Marion Leising, Ludwigsburg
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Altersdifferenzierung in Sozialplan

Sozialpläne dürfen eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen. Sie dürfen für rentenberechtigte Arbeitnehmer Sozialplanleistungen reduzieren oder ganz ausschließen. Die damit verbundene unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist durch § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckt.

 

Arbeitsrecht
14.08.2009
Marion Leising, RAuFAArbR Ludwigsburg
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Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei unterbliebener Zielvereinbarung

Ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass der Arbeitnehmer neben dem festen Jahresbruttogehalt ein variables Bruttogehalt erhält, wenn er die von den Parteien gemeinsam für jeweils ein Jahr vereinbarten Ziele erreicht, schuldet der Arbeitgeber Schadensersatz, wenn aus seinem Verschulden Zielvereinbarungen nicht zustande kommen.

Arbeitsrecht
01.07.2009
Marion Leising, RA/FAArbR Ludwigsburg
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Bindungsdauer bei Vereinbarung der Rückzahlung von Fortbildungskosten in AGB

Es ist grundsätzlich zulässig, in vom Arbeitgeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rückzahlung von Fortbildungskosten zu vereinbaren und die Höhe des Rückzahlungsbetrages davon abhängig zu machen, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Bindungsdauer beendet.

Urteile
08.05.2009
Marion Leising, RAuFAArbR Ludwigsburg
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Aufhebung eines Wettbewerbsverbots durch Vergleich

Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen, gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen sind grundsätzlich weit auszulegen, weil die Parteien in der Regel klare Verhältnisse schaffen und möglichen Streit in der Zukunft vermeiden wollen.
Solche Klauseln, mit denen „alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten„ sein sollen, können auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot und eine Karenzentschädigung umfassen, auch wenn der Zusatz „ und seiner Beendigung, bekannt oder unbekannt“ fehlt.

Handelsvertreterrecht
30.01.2009
Marion Leising, Ludwigsburg
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MoMiG:Die wichtigsten Neuerungen durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts

I. Einleitung

Der deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Dem Gesetz sind umfangreiche Diskussionen und Reformarbeiten vorausgegangen (zum Gang der Reformarbeiten vgl. Noack in: DB 2007, S. 1395 ff.) Mit dem Inkrafttreten des MoMiG ist im vierten Quartal dieses Jahres zu rechnen. Nachfolgend wird ein Überblick über die wichtigsten Änderungen durch das MoMiG gegeben.

Gesellschaftsrecht
08.07.2008
Marion Leising, Ludwigsburg
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