Rechtsanwältin Fachanwältin
Die Kanzlei befindet sich in modernen Räumlichkeiten in zentraler Lage in Ludwigsburg (Nähe Stuttgart).
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der Sie kompetent bei rechtlichen Fragestellungen berät und wenn nötig konsequent vor Gericht vertritt? Ich helfe Ihnen gerne.
Ein besonderes Augenmerk lege ich auf eine umfassende persönliche Betreuung bei Ihren rechtlichen Problemen. Ich nehme mir die Zeit, Ihnen die Rechtslage zu erklären und gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie zu entwickeln.
Über die Verpflichtung zur Fortbildung hinaus bilde ich mich regelmäßig im Interesse meiner Mandanten fort.
Die Kanzlei ist bundesweit auf den genannten Schwerpunktbereichen tätig. Bearbeitet werden sowohl Rechtsfälle nach deutschem als auch nach EU-Recht.
Hier finden Sie eine Auswahl eigener Publikationen von Frau Rechtsanwältin Leising.
Am 15.12.2003 hat der Vermittlungsausschuss die Arbeitsmarktreform beschlossen. Der neue § 1a KSchG sieht einen Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung vor.
Unter „Arbeit auf Abruf“ versteht man ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeit entsprechend dem Arbeitsanfall zu leisten hat.
Macht der gekündigte Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend, ist der Arbeitgeber i.d.R. verpflichtet, ihn bis zur rechtskräftigen Entscheidung weiterzubeschäftigen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Erstberatung! Gerne stehe ich Ihnen für eine erste rechtliche Einschätzung zur Verfügung.
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