Frau Rechtsanwältin Leising hat im Jahre 2006 erfolgreich die Fachanwaltsprüfung für Handels- und Gesellschaftsrecht absolviert und berät und vertritt Mandanten in vielen Fragen des Handelsrechts, dem Sonderprivatrecht der Kaufleute.
Hierzu gehören u.a. die Erstellung, Prüfung und ggf. wirtschaftlich vorteilhafte Beendigung von Verträgen im unternehmerischen Rechtsverkehr, auch mit internationalem Bezug. Dies sind neben Vertriebs- und Lieferverträgen insbesondere Lizenzverträge, Kooperations - und Franchiseverträge. Im Bereich des Vertriebsrechts gehört das Recht das Handelsvertreterrecht (siehe unter der Rubrik Handelsvertreter) zum Hauptbetätigigungsfeld der Kanzlei.
Tätigkeitsfelder sind u.a.:
Kaufrecht
Vertragsrecht
Franchiserecht
Eintreibung von ausstehenden Forderungen
Gestaltung und Prüfung von Verträgen der unternehmerischen Praxis (z.B. Lieferverträge, Franchiseverträge, Kooperationsverträge , Vertriebsverträge)
aussergerichtliche und gerichtliche Vertretung in handelsrechtlichen Streitigkeiten
Handelsvertreterrecht
Vertragshändlerrecht