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Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tod eines Menschen mit dem Nachlass des Verstorbenden (d.h. sein Vermögen einschließlich aller Schulden) geschieht. Wir helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen im Erbfall, z.B. bei

  • Geltendmachung von Erbansprüchen
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Erbschein
  • Haftung für Nachlassverbindlichekiten
  • Hinterlegung von Testamenten
  • Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Testamentsvollstreckung

Will man vermeiden, dass es nach dem Erbfall zu Streitigkeiten zwischen den Angehörigen kommt, sollte durch Testament oder Erbvertrag der Nachlass eindeutig geregelt werden.

Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört deshalb u.a. auch

  • Gestaltung und Errichtung von Testamenten
  • Gestaltung und Errichtung von Erbverträgen
  • Beratung zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • vorweggenommenen Erbfolge

 

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