Der neue § 1a KSchG: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
Am 15.12.2003 hat der Vermittlungsausschuss die Arbeitsmarktreform beschlossen, die einen wesentlichen Teil der Agenda 2010 umsetzt und weitreichende Änderungen des KSchG, des ArbeitszeitG und des SGB III vorsieht. Von Übergangsregelungen abgesehen, sind die Änderungen am 1.1.2004 in Kraft getreten. Dazu gehört unter anderem die Einfügung eines neuen § 1a KSchG. Diese neue Regelung sieht - unter bestimmten Voraussetzungen - einen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers bei betriebsbedingter Kündigung vor. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit Anlass und Folgen der zu erwartenden neuen Regelung und soll untersuchen, ob und inwieweit die neue Vorschrift geeignet ist die gewünschte
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