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Handelsvertreterrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Handelsvertreter als auch Unternehmer. Das Handelsvertreterrecht ist in den §§ 84 bis 92 c HGB geregelt und bestimmt die Rechtsverhältnisse zwischen Handelsvertretern und Unternehmern. Beispielsweise unterstützen wir Sie bei:

  • Geltendmachung von Handelsvertreterausgleichsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Buchauszugsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Ermittlung, Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters
  • Beratung und Unterstützung bei Vertragsbeendigung, insbesondere fristloser bzw. außerordentlichen Kündigung
  • Beratung und Unterstützung zu Wettbewerbsverbot und unerlaubte Konkurrenztätigkeit
  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsrückforderungen gegen Handelsvertreter


 

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