Wir beraten und vertreten sowohl Handelsvertreter als auch Unternehmer. Das Handelsvertreterrecht ist in den §§ 84 bis 92 c HGB geregelt und bestimmt die Rechtsverhältnisse zwischen Handelsvertretern und Unternehmern. Beispielsweise unterstützen wir Sie bei:
- Geltendmachung von Handelsvertreterausgleichsansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Buchauszugsansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
- Ermittlung, Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters
- Beratung und Unterstützung bei Vertragsbeendigung, insbesondere fristloser bzw. außerordentlichen Kündigung
- Beratung und Unterstützung zu Wettbewerbsverbot und unerlaubte Konkurrenztätigkeit
- Durchsetzung und Abwehr von Provisionsrückforderungen gegen Handelsvertreter