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Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit.

Der Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Kanzleitätigkeit liegt im Bereich des individuellen (deutschen und europäischen) Arbeitsrechts. Wir führen Kündigungsschutzprozesse u. sonstige arbeitsrechtliche Prozesse aller Art. Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise zu den Themen:

Kündigung

Aufhebungsvertrag

Abfindung

Abmahnung

Lohn

Zeugnis

Arbeitsvertrag

Überstunden

Freizeitausgleich

Arbeitnehmerüberlassung

Entsendung

Urlaub

Sozialplan und Interessenausgleich u.a.

Da wir je nach Mandatierung auf Arbeitgeber - und Arbeitnehmersseite tätig sind, kennen wir die jeweiligen taktischen Vorgehensweisen besser als die meisten anderen Rechtsanwälte die jeweils immer nur für eine Seite tätig werden. Wir sind nur dem jeweiligen Mandanten verbunden und vertreten keine politische Anschauungsweise. Wir versuchen getreu dem Motto von Theodor Roosevelt "Tu was Du kannst, mit dem was Du hast, wo immer Du bist" das bestmögliche Resultat in dem jeweiligen Fall zu erzielen. Wenn eine gütliche aussergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann vertreten wir Sie wenn notwendig durch alle Instanzen an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten (LAG) und ggf. sogar dem Bundesarbeitsgericht (BAG).

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Wir vertreten Freiberufler und Führungskräfte aus allen Führungsebenen im gesamten Bundesgebiet. Insbesondere zählen wir Geschäftsführer, Prokuristen, Abteilungsleiter und sonstige leitende Angestellte zu unseren Mandanten. Kündigungsschutz wie ihn andere Arbeitnehmer haben, erhalten Führungskräfte oft nicht. Deshalb gibt es hier eine Reihe von Besonderheiten zu beachten.

Zu der Tätigkeit gehört z.B. Beratung und Vertretung bei:

Vertragsgestaltung

Kündigung

Abfindung

Schadensersatz

Aufhebungsvertrag

Dienstwagennutzung

Spesen

Arbeitnehmererfindungen

 

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Wir beraten und unterstützen Sie als Arbeitnehmer bei allen auftretenden Fragen vor Arbeitsantritt oder im laufenden Arbeitsverhältnis (Abmahnung, ausstehender Lohn, Urlaub, Überstunden  u.a.) sowie bei Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Wir prüfen ob und wieviel Abfindung Ihnen zusteht.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben sollten Sie sich umgehend melden, da eine Kündigungsschutzklage i.d.R. spätestens drei Wochen nach Zugang bei Gericht eingegangen sein muss. Ansonsten verlieren Sie Ihre etaigen Rechte auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung endgültig.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wir beraten und vertreten branchenübergreifend Arbeitgeber und Unternehmen in Ludwigsburg, Stuttgart und bundesweit. Ob durch aussergerichtliche Einigung oder auf gerichtlichem Wege bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Das Leistungsspektrum erstreckt sich auf alle relevanten Themen im Arbeitsrecht z.B.

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Gestaltung von Sondervereinbarungen und Zusatzvereinbarungen

Begleitung und Unterstützung bei laufenden arbeitsrechtlichen Problemen und Fragestellungen wie Sondergütung, Provisionen, Boni, Versetzung, Umsetzung, Arbeitnehmerüberlassung, Beförderung

Verhandlung mit Betriebsräten und Interessenvertretern,

Vorbereitung und Unterstützung bei disziplinarischen Maßnahmen wie Ermahnungen und Abmahnungen

Vorbereitung von Kündigungen u.a.

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