Mit seiner neueren Rechtsprechung hat der EuGH die Möglichkeit eröffnet, den Verwaltungssitz einer in einem EU-Land gegründeten Gesellschaft in jedes beliebige andere EU-Land zu verlegen und damit ausschließlich bzw. auch im Aufnahmestaat geschäftlich tätig zu werden (vgl. Sparfeld, Intern ationales Gesellschaftsrecht im Lichte der EuGH-Rechtsprechung, sj 0408 0024). Seither gründen deutsche Unternehmer vermehrt englische "Limiteds" (private company limi ted by shares), um über diese Gesellschaften in Deutschland geschäftlich tätig zu werden. Nachfolgend werden Vor- und Nachteile von englischer Limited im Vergleich zur deutschen GmbH erörtert.