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Eigene Publikationen

Hier finden Sie eigene Publikationen von Frau Rechtsanwältin Leising.

Englische Limited und deutsche GmbH im Vergleich

Mit seiner neueren Rechtsprechung hat der EuGH die Möglichkeit eröffnet, den Verwaltungssitz einer in einem EU-Land gegründeten Gesellschaft in jedes beliebige andere EU-Land zu verlegen und damit ausschließlich bzw. auch im Aufnahmestaat geschäftlich tätig zu werden (vgl. Sparfeld, Intern ationales Gesellschaftsrecht im Lichte der EuGH-Rechtsprechung, sj 0408 0024). Seither gründen deutsche Unternehmer vermehrt englische "Limiteds" (private company limi ted by shares), um über diese Gesellschaften in Deutschland geschäftlich tätig zu werden. Nachfolgend werden Vor- und Nachteile von englischer Limited im Vergleich zur deutschen GmbH erörtert.

 

Gesellschaftsrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Mehrfachfirmierung bei interprofessionellen Gesellschaften mbH

Sowohl Steuerberatern als auch Wirtschaftsprüfern u nd Rechtsanwälten steht die Möglichkeit der Berufsausübung und der beruflichen Zusammenarbeit in einer GmbH offen. Die GmbH kann dann als Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Rechtsanwaltsgesellschaft firmieren oder eine Mehrfachfirmierungen führen. Nachfolgend soll die Berufsrechtsproblematik in den bei Mehrfachfirmierung entstehenden Mischformen dieser Zusammenschlüsse dargestellt werden.

 

Gesellschaftsrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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Karenzentschädigung eines gekündigten Geschäftsführers keine Masseschuld bei Nichtausübung des Wahlrechts

Kündigt der Insolvenzverwalter den Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers der Schuldnerin (GmbH), ohne dass beiderseits weitere Erklärungen abgegeben wurden, so ist der Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot keine Masseschuld. BGH, Beschluss v. vom 08.10.2009 - IX ZR 61/06

 

Gesellschaftsrecht
27.07.2018
RA/FAArbR Marion Leising, Ludwigsburg
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MoMiG:Die wichtigsten Neuerungen durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts

I. Einleitung

Der deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Dem Gesetz sind umfangreiche Diskussionen und Reformarbeiten vorausgegangen (zum Gang der Reformarbeiten vgl. Noack in: DB 2007, S. 1395 ff.) Mit dem Inkrafttreten des MoMiG ist im vierten Quartal dieses Jahres zu rechnen. Nachfolgend wird ein Überblick über die wichtigsten Änderungen durch das MoMiG gegeben.

Gesellschaftsrecht
08.07.2008
Marion Leising, Ludwigsburg
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