Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit.

Der Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Kanzleitätigkeit liegt im Bereich des individuellen (deutschen und europäischen) Arbeitsrechts. Wir führen Kündigungsschutzprozesse u. sonstige arbeitsrechtliche Prozesse aller Art. Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise zu den Themen:

Kündigung

Aufhebungsvertrag

Abfindung

Abmahnung

Lohn

Zeugnis

Arbeitsvertrag

Überstunden

Freizeitausgleich

Arbeitnehmerüberlassung

Entsendung

Urlaub

Sozialplan und Interessenausgleich u.a.

Da wir je nach Mandatierung auf Arbeitgeber - und Arbeitnehmersseite tätig sind, kennen wir die jeweiligen taktischen Vorgehensweisen besser als die meisten anderen Rechtsanwälte die jeweils immer nur für eine Seite tätig werden. Wir sind nur dem jeweiligen Mandanten verbunden und vertreten keine politische Anschauungsweise. Wir versuchen getreu dem Motto von Theodor Roosevelt "Tu was Du kannst, mit dem was Du hast, wo immer Du bist" das bestmögliche Resultat in dem jeweiligen Fall zu erzielen. Wenn eine gütliche aussergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann vertreten wir Sie wenn notwendig durch alle Instanzen an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten (LAG) und ggf. sogar dem Bundesarbeitsgericht (BAG).