Arbeitsrecht für Führungskräfte
Wir vertreten Freiberufler und Führungskräfte aus allen Führungsebenen im gesamten Bundesgebiet. Insbesondere zählen wir Geschäftsführer, Prokuristen, Abteilungsleiter und sonstige leitende Angestellte zu unseren Mandanten. Kündigungsschutz wie ihn andere Arbeitnehmer haben, erhalten Führungskräfte oft nicht. Deshalb gibt es hier eine Reihe von Besonderheiten zu beachten.
Zu der Tätigkeit gehört z.B. Beratung und Vertretung bei:
Vertragsgestaltung
Kündigung
Abfindung
Schadensersatz
Aufhebungsvertrag
Dienstwagennutzung
Spesen
Arbeitnehmererfindungen