Die weitere Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Fall und den damit verbundenen Risiken. Abgerechnet wird i.d.R. über eine individuelle Stundenhonorvereinbarung, wobei die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Untergrenze bilden. Näheres über Gebühren und Honorare entnehmen Sie den Ausführungen der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de