Wir beraten und unterstützen Sie als Arbeitnehmer bei allen auftretenden Fragen vor Arbeitsantritt oder im laufenden Arbeitsverhältnis (Abmahnung, ausstehender Lohn, Urlaub, Überstunden  u.a.) sowie bei Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Wir prüfen ob und wieviel Abfindung Ihnen zusteht.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben sollten Sie sich umgehend melden, da eine Kündigungsschutzklage i.d.R. spätestens drei Wochen nach Zugang bei Gericht eingegangen sein muss. Ansonsten verlieren Sie Ihre etaigen Rechte auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung endgültig.