Ihre Kanzlei in Ludwigsburg vertritt Sie in folgenden Fachgebieten

Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Tätigkeitsgebiete, in der die Kanzlei ihre Mandanten berät und vertritt. Die Kanzlei ist zivil- und wirtschaftsrechtlich (außergerichtlich und gerichtlich) tätig.

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit.

Der Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Kanzleitätigkeit liegt im Bereich des individuellen (deutschen und europäischen) Arbeitsrechts. Wir führen Kündigungsschutzprozesse u. sonstige arbeitsrechtliche Prozesse aller Art. Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise zu den Themen:

Da wir je nach Mandatierung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmersseite tätig sind, kennen wir die jeweiligen taktischen Vorgehensweisen besser als die meisten anderen Rechtsanwälte die jeweils immer nur für eine Seite tätig werden. Wir sind nur dem jeweiligen Mandanten verbunden und vertreten keine politische Anschauungsweise. Wir versuchen getreu dem Motto von Theodor Roosevelt „Tu was Du kannst, mit dem was Du hast, wo immer Du bist“ das bestmögliche Resultat in dem jeweiligen Fall zu erzielen. Wenn eine gütliche aussergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann vertreten wir Sie wenn notwendig durch alle Instanzen an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten (LAG) und ggf. sogar dem Bundesarbeitsgericht (BAG).

Gesellschaftsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Gesellschaftsrechts. Frau Rechtsanwältin Leising hat bereits im Jahre 1997 erfolgreich die Fachanwaltsprüfung für Steuerrecht sowie im Jahre 2006 erfolgreich die Fachanwaltsprüfung für Handels- und Gesellschaftsrecht absolviert und beschäftigt sich nun seit mehr als 20 Jahren u. a. mit :

Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tod eines Menschen mit dem Nachlass des Verstorbenden (d.h. sein Vermögen einschließlich aller Schulden) geschieht. Wir helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen im Erbfall, z.B. bei

Will man vermeiden, dass es nach dem Erbfall zu Streitigkeiten zwischen den Angehörigen kommt, sollte durch Testament oder Erbvertrag der Nachlass eindeutig geregelt werden. Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört deshalb u.a. auch

In Kooperation

in Kooperation mit der Kanzlei meiner Kollegin und Rechtsanwältin Frau Karjoth können auch die Themen

vertreten werden. Weitere Informationen erhalten Sie dazu auf der Webseite meiner Kollegin Rechtsanwältin Karjoth