Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit.

Der Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Kanzleitätigkeit liegt im Bereich des individuellen (deutschen und europäischen) Arbeitsrechts. Wir führen Kündigungsschutzprozesse u. sonstige arbeitsrechtliche Prozesse aller Art. Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise zu den Themen:

Da wir je nach Mandatierung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmersseite tätig sind, kennen wir die jeweiligen taktischen Vorgehensweisen besser als die meisten anderen Rechtsanwälte, die jeweils immer nur für eine Seite tätig werden. Wir sind nur dem jeweiligen Mandanten verbunden und vertreten keine politische Anschauungsweise.

Wir versuchen getreu dem Motto von Theodor Roosevelt „Tu was Du kannst, mit dem was Du hast, wo immer Du bist“ das bestmögliche Resultat in dem jeweiligen Fall zu erzielen. Wenn eine gütliche außergeri­chtliche Einigung nicht erzielt werden kann, vertreten wir Sie wenn notwendig durch alle Instanzen an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten (LAG) und ggf. sogar dem Bundesarbeitsgericht (BAG).

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wir beraten und vertreten branchenübergreifend Arbeitgeber und Unternehmen in Ludwigsburg, Stuttgart und bundesweit. Ob durch aussergerichtliche Einigung oder auf gerichtlichem Wege bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Das Leistungsspektrum erstreckt sich auf alle relevanten Themen im Arbeitsrecht z.B.

Fachanwaltskurs & Fortbildungen im Arbeitsrecht

1998 bis 2000
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