Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit.

Der Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Kanzleitätigkeit liegt im Bereich des individuellen (deutschen und europäischen) Arbeitsrechts. Wir führen Kündigungsschutzprozesse u. sonstige arbeitsrechtliche Prozesse aller Art. Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise zu den Themen:

Da wir je nach Mandatierung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmersseite tätig sind, kennen wir die jeweiligen taktischen Vorgehensweisen besser als die meisten anderen Rechtsanwälte, die jeweils immer nur für eine Seite tätig werden. Wir sind nur dem jeweiligen Mandanten verbunden und vertreten keine politische Anschauungsweise.

Wir versuchen getreu dem Motto von Theodor Roosevelt „Tu was Du kannst, mit dem was Du hast, wo immer Du bist“ das bestmögliche Resultat in dem jeweiligen Fall zu erzielen. Wenn eine gütliche außergeri­chtliche Einigung nicht erzielt werden kann, vertreten wir Sie wenn notwendig durch alle Instanzen an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten (LAG) und ggf. sogar dem Bundesarbeitsgericht (BAG).

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Wir vertreten Freiberufler und Führungskräfte aus allen Führungsebenen im gesamten Bundesgebiet. Insbesondere zählen wir Geschäftsführer, Prokuristen, Abteilungsleiter und sonstige leitende Angestellte zu unseren Mandanten. Kündigungsschutz wie ihn andere Arbeitnehmer haben, erhalten Führungskräfte oft nicht. Deshalb gibt es hier eine Reihe von Besonderheiten zu beachten.

Zu der Tätigkeit gehört z.B. Beratung und Vertretung bei:

Fachanwaltskurs & Fortbildungen im Arbeitsrecht

1998 bis 2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024