Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit.
Der Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Kanzleitätigkeit liegt im Bereich des individuellen (deutschen und europäischen) Arbeitsrechts. Wir führen Kündigungsschutzprozesse u. sonstige arbeitsrechtliche Prozesse aller Art. Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise zu den Themen:
Da wir je nach Mandatierung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmersseite tätig sind, kennen wir die jeweiligen taktischen Vorgehensweisen besser als die meisten anderen Rechtsanwälte, die jeweils immer nur für eine Seite tätig werden. Wir sind nur dem jeweiligen Mandanten verbunden und vertreten keine politische Anschauungsweise.
Wir versuchen getreu dem Motto von Theodor Roosevelt „Tu was Du kannst, mit dem was Du hast, wo immer Du bist“ das bestmögliche Resultat in dem jeweiligen Fall zu erzielen. Wenn eine gütliche außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann, vertreten wir Sie wenn notwendig durch alle Instanzen an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten (LAG) und ggf. sogar dem Bundesarbeitsgericht (BAG).
Wir beraten und unterstützen Sie als Arbeitnehmer bei allen auftretenden Fragen vor Arbeitsantritt oder im laufenden Arbeitsverhältnis (Abmahnung, ausstehender Lohn, Urlaub, Überstunden u.a.) sowie bei Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Wir prüfen ob und wieviel Abfindung Ihnen zusteht.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben sollten Sie sich umgehend melden, da eine Kündigungsschutzklage i.d.R. spätestens drei Wochen nach Zugang bei Gericht eingegangen sein muss. Ansonsten verlieren Sie Ihre etwaigen Rechte auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung endgültig.