Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Rechtsschutzversicherungsverträge können wir vor Auftragserteilung nicht einschätzen, ob der Rechtsschutzversicherer die Anwaltskosten ganz (oder teilweise) übernimmt, beispielsweise vertragliche Risikoausschlüsse bestehen bzw. Selbstbeteiligungen vereinbart sind. Unsere Vergütung ist unabhängig von einer Deckungszusage Ihrer Versicherung und kann diese unter Umständen auch überschreiten, da Versicherungen im Falle ihrer Eintrittspflicht nur die gesetzlichen Mindestgebühren übernehmen.

Nur wenn bereits eine schriftliche Deckungszusage Ihrer Versicherung über eine vollständige Kostenübernahme der Erstberatungsgebühr in Höhe von € 226,10 vorliegt, kann auf Zahlung eines Kostenvorschusses verzichtet werden.

Sollten Sie nach dem Erstberatungsgespräch die Einholung der Deckungszusage über unsere Kanzlei wünschen, ist dies selbstverständlich auch möglich.